Brandschutzhelfer Ausbildung in Rostock, Hamburg, Berlin & Schwerin

Wer braucht eine Brandschutzhelfer Ausbildung?

Laut dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Brandbekämpfung und Evakuierung sind dabei besonders wichtige Bestandteile.

Wann ein Brandschutzhelfer notwendig ist und wofür dieser Verantwortung übernimmt, wird in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften) und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt.

Demnach benötigt im Prinzip jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten einen Brandschutzhelfer. Die ASR schreiben 5% der Mitarbeiter vor. Ob das bei kleinen Unternehmen einem oder keinem Mitarbeiter entspricht, ist auch von weiteren Umständen wie der Brandgefahr abhängig.

Folgende Gesetzliche Grundlagen spielen eine Rolle:

  • Arbeitsschutzgesetz §10 – Verpflichtung zu geeigneten Notfallmaßnahmen
  • ASR A2.2 – Vorgaben bei normaler und erhöhter Brandgefährdung
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Mit der Ausbildung eines Brandschutzhelfers können Sie Ihrer Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz gerecht werden.

Unsere VdS-zertifizierten Mitarbeiter vermitteln eine professionelle Brandschutzhelfer Ausbildung gemäß den DGUV Vorschriften und der ASR. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter direkt bei Ihnen vor Ort in Schwerin, Rostock, Hamburg und Berlin oder alternativ in unseren Schulungsräumen.

Unsere Ausbildungsinhalte

Wir sorgen dafür, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen an Ihren Betrieb erfüllen.

In unserer Brandschutzhelfer Ausbildung vermitteln wir sämtliche theoretischen und praktischen Inhalte, die in der ASR A2.2 und in der DGUV Vorschrift 1 gefordert werden. Übungen mit offenem Feuer und Feuerlöscheinrichtungen gehören natürlich auch dazu.

Unter folgendem Link finden Sie ein offizielles Dokument mit den Bestimmungen der DGUV zur Brandschutzhelfer Ausbildung:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848

Unsere Ausbildung wird allen aufgeführten Bestimmungen gerecht.

Die fertig ausgebildeten Brandschutzhelfer sind in der Lage, Brandgefahren zu erkennen und fachgerecht zu vermeiden. Darüber hinaus können sie einen Brandschutzbeauftragten sachgemäß unterstützen. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt mit Feuerlöschgeräten und vermittelt Sicherheit in Gefahrensituationen.

Inhalte der Ausbildung im Überblick:

  • Brandschutz und seine Bedeutung
  • Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung
  • Was sind brennbare Stoffe und Zündmöglichkeiten?
  • Wie funktionieren Löschvorgänge und Löschmittel?
  • Grundlagen von Verbrennungsvorgängen
  • Vorbeugende Maßnahmen des baulichen Brandschutzes
  • Was gehört zum betrieblichen Brandschutz?
  • Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 1 bis 3
  • Welche Brandverhütungsmaßnahmen gibt es?
  • Wie sehen Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder aus und was haben sie zu bedeuten?
  • Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes
  • Verhalten im Brandfall
  • Welche Gefahren entstehen durch Brände und Brandrauch?
  • Geeignete Schutzmöglichkeiten
  • Taktiken zur Brandbekämpfung
  • Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Bedeutung und Aufbau von Flucht- und Rettungswegen
  • Praktischer Einsatz eines Feuerlöschers und eines Wandhydranten
  • Weitere Löschübungen mit einem Brandsimulator